Steuerlicher Verpflegungsabzug bei Lehrpersonen

Aufgrund von Rückmeldungen hat der LSH erfahren, dass der Steuerabzug für das Mittagessen in der Stadt Schaffhausen an Tagen ohne Unterricht am Nachmittag nicht konsequent gewährt wird. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand empfiehlt der LSH betroffenen Lehrpersonen, die eigene Schule bzw. die Schulleitung um ein Schreiben für die Steuererklärung zu bitten welches belegt, dass die betroffenen Lehrpersonen am Mittwochnachmittag nicht frei haben, sondern Besprechungen, Planungen, Vor- oder Nachbereitungen nachgehen und somit arbeiten müssen. 


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