Schulschliessungen müssen das allerletzte Mittel in der Pandemiebekämpfung bleiben. Die Systemrelevanz wurde im März 2020 deutlich aufgezeigt, deshalb sieht sich der LSH in der Pflicht, hier eine, nicht nur gewerkschaftliche Sicht zu beleuchten und diese auch als Haltung zu tragen.
Ob die Massnahme einer Schulschliessung tatsächlich sinnvoll ist, kann und will der LSH nicht beurteilen. Es darf aber nicht sein, dass aus lauter Aktionismus jene Massnahme beschlossen wird, die den Staat vordergründig «nichts» kostet. Der LSH möchte sich nicht für eine flächendeckende Schulschliessung aussprechen, lieber hätte er eine situative Entscheidungsmöglichkeit, wo auch die Lage der jeweiligen Schule / Gemeinde Rechnung getragen wird.