Die Lehrpersonen an der Schaffhauser Volksschule erhalten einen Berufsauftrag
An seiner Sitzung vom 26. August 2015 hat der Erziehungsrat den Berufsauftrag für die Volksschule des Kantons Schaffhausen verabschiedet. Der Berufsauftrag ist die detaillierte Regelung des Amtsauftrages, welcher in den Grundzügen im Schuldekret definiert ist.
Der Berufsauftrag nimmt Rücksicht auf die veränderten Anforderungen im Schulalltag und beschreibt die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der Lehrpersonen. Diese werden in den vier Arbeitsfeldern Unterricht, Beratung und Zusammenarbeit, Gestaltung der Schule und Weiterbildung zusammengefasst.
Der Berufsauftrag soll die Lehrerinnen und Lehrer in der Strukturierung ihres Arbeitsalltages und der Jahresarbeitszeit unterstützen.
Die hohe Zeitautonomie, welche für pädagogische Berufe erforderlich ist, wird gewährleistet.
Der vorliegende Berufsauftrag ist ein Instrument, das nicht nur den Ansprüchen der Lehrpersonen genügen muss, sondern auch denjenigen der Schulbehörden. Die für den Schulbetrieb verantwortlichen Schulbehörden erhalten damit ein Führungsinstrument, welches ihnen ermöglicht, ihre Schule vor Ort zweckmässig zu organisieren.
Lehrerinnen und Lehrer üben zu Gunsten der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft eine sehr wichtige Aufgabe aus. Mit dem Berufsauftrag erhält auch die Öffentlichkeit Einblick in die Vielfalt der anspruchsvollen Aufgaben der Lehrpersonen. Der Berufsauftrag schafft Transparenz bezüglich der Erwartungen aller Beteiligten.
Der Berufsauftrag für die Volksschule wird per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Der Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Kantonsschule und der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
(Quelle: www.christianamsler.ch)
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